Schulwechsel

AN DAS GYMNASIUM GADEBUSCH

Schulwechsel an das Gymnasium Gadebusch

Anmeldung Klasse 7

Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 an Regionalen Schulen unseres Einzugsbereiches, die eine gymnasiale Schullaufbahnempfehlung erhalten haben, können zur Klasse 7 an das Gymnasium wechseln.

Schülerinnen und Schüler ohne gymnasiale Empfehlung nehmen wir ebenfalls auf. Diese absolvieren allerdings ein Probejahr an unserer Schule.

Weitere Informationen zur Anmeldung für die Klasse 7 finden Sie hier.

Von einer regionalen Schule

Schülerinnen und Schüler, die auf das Gymnasium zur Klasse 8, 9 oder 10 wechseln möchten, müssen auf dem Endjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und beiden Fremdsprachen einen Gesamtdurchschnitt von besser als 2,5 sowie eine Zustimmung der Klassenkonferenz der abgebenden Schule nachweisen.

Schülerinnen und Schüler, die die Mittlere Reife an einer Regionalen Schule in Mecklenburg-Vorpommern mindestens mit dem Gesamtprädikat „befriedigend“ und in Mathematik, Deutsch und einer Fremdsprache mindestens befriedigende Leistungen erreicht haben, können in die 10. Klasse des Gymnasiums übergehen.

Generell gilt, dass Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 eine zweite Fremdsprache belegt haben müssen, um an ein Gymnasium wechseln zu können.

Von einer Freien Waldorfschule

Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschule müssen den Wechsel an das Gymnasium spätestens zum Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 vollziehen.

Von einem anderen Gymnasium

Bei einem Wechsel von einem anderen Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern an das Gymnasium Gadebusch muss bei vorhandener Kapazität insbesondere geschaut werden, ob die gewählten Fremdsprachen am Gymnasium Gadebusch fortgeführt werden können.

Bei Schülerinnen und Schülern, die während der Qualifikationsphase wechseln wollen, muss überprüft werden, ob die Wahl der Fächer mit dem Kursangebot am Gymnasium Gadebusch übernommen werden kann.

Aus anderen Bundesländern

Bei einem Schulwechsel von einem anderen Bundesland nach Mecklenburg-Vorpommern gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Aspekte zu beachten. Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern sollten in diesem Fall die entsprechende Koordinatorin direkt kontaktieren.

Formulare

  • Allgemeine Informationen
  • Anmeldeformular
  • Wahlpflichtbogen (Kl.9/10)
  • Einverständniserklärung für Ton-, Bild- und Videoaufnahmen
  • Einverständniserklärung zum Verlassen des Schulgeländes
  • Änderungsmeldung zu persönlichen Daten
  • Hausordnung

Abgang vom Gymnasium Gadebusch

Klasse 7-10

Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 7 ohne Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium absolvieren ein Probejahr. Wird dieses Probejahr nicht erfolgreich absolviert, muss der gymnasiale Bildungsgang verlassen werden und die weitere Schullaufbahn wird an einer Regionalen Schule fortgesetzt.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler, die unser Gymnasium an eine andere Schule verlassen wollen, muss zu den jeweiligen Zeugniskonferenzen ein formloser Antrag der Eltern auf Schulwechsel sowie eine schriftliche Bestätigung der aufnehmenden Schule vorliegen. Grundsätzlich wird dann ein Übergangszeugnis erstellt. Bei Übergang in einen anderen Bildungsgang werden keine Einzelnoten übermittelt.

Klasse 11-12

Schülerinnen und Schüler, die unser Gymnasium in der 11. Klasse verlassen wollen, müssen dies formlos mit Unterschrift der Eltern beantragen. Frühestens am Ende der Klassenstufe 11 können die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife geprüft werden. Schülerinnen und Schüler, die die Schule mit diesem Abschluss verlassen möchten, stellen auch hier einen formlosen und von den Eltern unterschriebenen Antrag. Außerdem muss ein Nachweis über den anschließenden Werdegang, z.B. eine Ausbildung, ein freiwilliges soziales Jahr o.Ä., abgegeben werden.

Steffi Gast

Koordinatorin Sekundarstufe I (Klasse 7/8)

Fächer: Biologie, Sport

s.gast@edu.gymnasiumgadebusch.de