Organisation

KLASSENSTUFE 11/12

Organisation

Kurssystem

In den Klassenstufen 11 und 12 findet der Unterricht in einzelnen Kursen und nicht wie in den Klassenstufen 7-10 gewohnt, größtenteils im Klassenverband statt. Dabei orientiert sich die Lerngruppenbildung an der Fächerwahl der Schülerinnen und Schüler und der daraus erstellten Kurse. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten somit einen individualisierten Stundenplan. Möglichst viele Kurse gleichartiger und unterschiedlicher Fächer müssen gleichzeitig erteilt werden können, um die maximal 40 möglichen Wochenstunden am Gymnasium Gadebusch zu halten. Diese Stundenzahl ist durch den Schülerbusverkehr bedingt.

In der Regel werden die Leistungskurse gesondert neben den Grundkursen angeboten. Im begründeten Ausnahmefall kann mit Genehmigung der zuständigen Schulbehörde in einem Unterrichtsfach ein Leistungskurs im Umfang von fünf Wochenstunden gebildet werden, indem ein Grundkurs durch einen zwei- oder dreistündigen Ergänzungskurs in diesem Unterrichtsfach erweitert wird.

In der Regel findet mindestens ein Kurs in einem homogenen Tutorgruppenverband statt. Diese Tutorgruppen ersetzen die zuvor üblichen Klassen, die Tutoren die Klassenleiter.

In den Klassenstufen 11 und 12 kann in besonderen Situationen, etwa bedingt durch Schulwechsel, Rücktritt von Schülerinnen und Schülern oder ähnlicher Vorgänge, die maximale Schüleranzahl auch etwas erhöht sein.

Versetzung

Versetzungen innerhalb der Qualifikationsphase finden nicht statt. Die Zeugniskonferenz der Schule zum Ende eines jeden Halbjahres prüft lediglich, ob die Schülerinnen und Schüler die Bedingungen für die Zulassung zum Abitur noch erfüllen können.

Dabei werden gefährdete Schülerinnen und Schüler besonders über ihre Perspektiven beraten. Es besteht dann beispielsweise auf Antrag und mit Kenntnisnahme der Eltern die Möglichkeit des einmaligen Rücktrittes um ein Schuljahr zum Ende des 2., 3., oder 4. Halbjahres. Leistungsnachweise aus Halbjahren, die wiederholt werden, können aber nicht auf die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen angerechnet werden.

Am Ende eines jeden Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Auszug für ihr Studienbuch. Auf diesem sind die besuchten Kurse sowie die erreichten Halbjahresleistungen vermerkt. Das Studienbuch ersetzt in der Qualifikationsphase somit die zuvor bekannten Halbjahreszeugnisse.

Fehlzeitenregelung in der gymnasialen Oberstufe

Zu den vorhersehbaren Fehlzeiten gehören z. B. Facharztbesuche, Bewerbungsgespräche, Eignungstests usw. Schülerinnen und Schüler können hierfür stundenweise, ganz- oder mehrtägig freigestellt werden.

Während die stundenweise Freistellung im Vorfeld mit dem entsprechenden Formular beim Tutor zu beantragen ist, müssen ganz- oder mehrtägige Freistellungen vom Schulleiter genehmigt werden.

Zu den unvorhersehbaren Fehlzeiten gehören in der Regel der Krankheitsfall oder andere nicht vorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse.
Hier sind Schülerinnen und Schüler dazu verpflichtet, ihr Fehlen am ersten Fehltag bis spätestens zum Beginn ihres planmäßigen Unterrichts in der Schule zu melden. Die Abmeldung sollte in der Regel telefonisch erfolgen, kann aber auch per E-Mail oder Fax durchgeführt werden.
Geschieht dies nicht, so gilt die versäumte Unterrichtszeit als unentschuldigt.
Das gilt auch, wenn später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird. Ausnahmen, z.B. bei Unfällen u.ä. können anerkannt werden.
Die Abwesenheit ist unmittelbar nach der Rückkehr durch die Schülerinnen und Schüler beim Tutor durch entsprechende Nachweise (Entschuldigung der Eltern, Bescheinigung des Arztes) zu belegen.

In Fällen von gehäuftem entschuldigtem oder unentschuldigtem Fehlen erfolgt eine Reaktion der Schulleitung auf Grundlage des Schulgesetzes MV (§56,4) und der APVO M-V (§4), welche zum Ausschluss vom Schulbesuch oder zur Nichtanerkennung der Semesterleistung führen kann.

Wenn Schülerinnen und Schüler Leistungsermittlungen aufgrund unentschuldigten Fehlens versäumen, ist dies als Leistungsverweigerung zu behandeln und wird daher als eine ungenügende Leistung bewertet.

Leistungsbewertung

In der Qualifikationsphase werden die sechs Notenstufen von „sehr gut“ bis „ungenügend“ weiter differenziert und in Punkte von 15 bis 00 umgerechnet.
In allen Unterrichtsfächern (außer Projektfachunterricht und Berufliche Orientierung) sind schriftliche, mündliche und gegebenenfalls praktische Leistungen nachzuweisen. Die Leistungsermittlung erfolgt in Form von Klausuren und durch die Ermittlung von sonstigen Leistungen.

Alle schriftlichen Tests und Klausuren werden nach der Auswertung mit dem Kurs von den Schülerinnen und Schülern unterschrieben und anschließend vom Fachlehrer wieder eingesammelt. Die Arbeiten werden in der Schule vom Fachlehrer für zwei Kalenderjahre archiviert.

Notenstufendifferenzierung der gymnasialen Oberstufe

15 14 13 12 11 10 09 08 07
1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3-
06 05 04 03 02 01 00
4+ 4 4- 5+ 5 5- 6

Klausuren

Diese beziehen sich in der Regel auf eine Unterrichtseinheit. Sie enthalten Aufgabenstellungen, welche die Verknüpfung der im Unterricht behandelten Inhalte befördern, mehrere Anforderungsbereiche umfassen und eigene Transferleistungen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Am Gymnasium Gadebusch wird in allen Unterrichtsfächern außer Projektfächern und dem Fach Berufliche Orientierung in jedem Halbjahr eine Klausur mit einer Dauer von 90 Minuten (Ausnahme: Deutsch) geschrieben. An einem Tag darf nur eine Klausur geschrieben werden und in einer Woche sollen nicht mehr als drei Klausuren geschrieben werden. Wurde eine Klausur versäumt, so wird diese in der Regel an einem zentralen Nachschreibetermin nachgeholt. In diesem Fall sind in einer Woche auch vier Klausuren zulässig. Bereits zu Beginn des Schuljahres werden in einem zentralen Klausurplan alle entsprechenden Termine veröffentlicht.

Wird als Grundlage der Notengebung die Punktbewertung gewählt, gelten in allen Fächern gleiche Bewertungsmaßstäbe. Liegt bei mehr als der Hälfte der Klausuren eines Kurses das Ergebnis unter fünf Punkten, wird die Klausur in der Regel nicht bewertet. Mit Zustimmung des Schulleiters sind begründete Ausnahmen zulässig.

In der Qualifikationsphase gehen die Klausuren mit einem Anteil von 50 Prozent in die Gesamtbewertung des Halbjahres ein.

In den Fremdsprachen (außer Latein) erfolgt in Klassenstufe 12 (1. Halbjahr) eine komplexe Leistungsermittlung im Kompetenzbereich Sprechen, die mit einer Leistungsermittlung im Kompetenzbereich Hörverstehen kombiniert werden kann. Diese Kombinationsmöglichkeit ist durch den jeweiligen Fachbereich zu regeln und muss dann einheitlich in jeder Fremdsprache erfolgen. Die komplexe Sprachleistung wird von der gesamten Lerngruppe erbracht. Die Noten gehen als Klausurnote in die Wertung ein, sie ersetzen die Klausur.

Im vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase (Klassenstufe 12) schreiben die Schülerinnen und Schüler in ihren beiden Leistungskursfächern eine Klausur unter abiturähnlichen Bedingungen. Die Dauer dieser Klausur beträgt jeweils 5 Zeitstunden.

Sonstige Noten

Neben den Klausuren sind in den meisten Unterrichtsfächern in jedem Halbjahr in der Regel mindestens drei sonstige Noten zu erteilen. Lediglich für die zweistündigen Grundkursfächer werden zwei sonstige Noten als Mindestzahl festgesetzt, im Fach Berufliche Orientierung werden keine Noten erteilt und im Projektfachunterricht erhalten Schülerinnen und Schüler pro Semester eine Gesamtnote, die im Leitfach angerechnet wird.

In jedem Fach (außer Projektfachunterricht und Berufliche Orientierung) erhalten Schülerinnen und Schüler eine unterrichtsbegleitende Note.
Durch die unterrichtsbegleitende Note wird eine Vielzahl von Aktivitäten bewertet:

  • engagierte Beteiligung an Unterrichtsgesprächen,
  • konzentriertes Arbeiten im Unterricht,
  • originelle Problemlösungen,
  • Bildung und Formulierung von Urteilen,
  • Engagement bei Referaten, Präsentationen und anderen Kreativleistungen,
  • Bereitschaft der Beteiligung an außerunterrichtlichen Aktivitäten (Olympiaden, Wettbewerbe).

Schwerpunktsetzungen bei der Bewertung unterrichtsbegleitender Leistungen werden durch den Fachbereich geregelt.

In den letzten beiden Halbjahren der Qualifikationsphase (Klassenstufe 12) sind die Fachlehrer eines Faches, in dem mündliche Abiturprüfungen generell möglich sind (Ausnahmen können bei der Oberstufenkoordinatorin beantragt werden), dazu verpflichtet, jeweils mindestens eine mündliche Prüfungssituation auf Abiturniveau für die gesamt Lerngruppe anzubieten. Diese kann auch bewertet werden und geht dann als sonstige Note ein. Eine mündliche Abiturvorbereitung kann grundsätzlich keine Klausur ersetzen.

Facharbeiten in Klassenstufe 11

Die Facharbeit ist eine schriftliche Dokumentation, die im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Klassenstufe 11) geschrieben werden kann und die vom Umfang als auch vom Anforderungsniveau über eine komplexe Leistung hinaus geht. Es gelten die schulinternen Bestimmungen für das wissenschaftliche Arbeiten.

Eine Facharbeit kann in einem Grundkursfach oder im Projektfachunterricht erstellt werden und muss spätestens vor den Herbstferien mit dem entsprechenden Fachlehrer abgestimmt werden. Schülerinnen und Schüler können nur dann eine Facharbeit erstellen, wenn der Fachlehrer dies anbietet. Themen müssen der Koordinatorin Sek II vorgelegt werden.

Die Arbeit wird am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (Klassenstufe 11) bewertet oder kann im zweiten Jahr der Qualifikationsphase zu einer besonderen Lernleistung erweitert werden.

Im Verlauf des 2. Halbjahres der Klassenstufe 11 teilen die Fachlehrer den betreffenden Schülerinnen und Schülern mit, ob die Facharbeit zu einer besonderen Lernleistung in Klasse 12 erweitert werden kann.

Besondere Lernleistung im Abitur

Die besondere Lernleistung in der Abiturprüfung kann in einem Grundkursfach oder im Projektfachunterricht erbracht werden. Sie ersetzt ein mündliches Prüfungsfach und wird in der Gesamtqualifikation in Block II anstelle der Prüfungsleistung dieses Prüfungsfaches angerechnet. Sie wird im Umfang von einem Schuljahr im zweiten Jahr der Qualifikationsphase erbracht, schriftlich dokumentiert und in einem Kolloquium erläutert. Grundlage für die Erstellung einer besonderen Lernleistung ist eine in Klassenstufe 11 erbrachte Facharbeit, die dann erweitert wird.

Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 12, die Interesse an der Einbringung einer besonderen Lernleistung haben, wenden sich zunächst an den Fachlehrer, bei dem sie auch die Facharbeit in Klassenstufe 11 geschrieben haben. Ein Antrag auf Zulassung einer besonderen Lernleistung ist spätestens zwei Wochen nach Beginn des zweiten Jahres der Qualifikationsphase beim Schulleiter einzureichen. Eine Stellungnahme der zuständigen Lehrkraft sowie die im Einvernehmen erarbeiteten Festlegungen zu Thema, Gegenstand und Umfang der schriftlichen Dokumentation sind beizulegen. Zudem müssen Schülerinnen und Schülern darstellen, ob sie die Möglichkeit lt. §42(2) APVO M-V für sich in Anspruch nehmen wollen. Der Schulleiter entscheidet zeitnah in Abstimmung mit der begleitenden Lehrkraft und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Schule, ob die vorgesehene Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann.

Die fertige Dokumentation ist spätestens am letzten Unterrichtstag vor den schriftlichen Abiturprüfungen beim Schulleiter abzugeben. Dabei ist durch Unterschrift am Ende der Arbeit zu versichern, dass diese selbstständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und Quellenangaben kenntlich gemacht wurde.

Die Korrektur und Bewertung der schriftlichen Arbeit orientiert sich an den Regelungen zur Korrektur schriftlicher Abiturprüfungen (vgl. APVO M-V, § 36).

Die Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Dokumentation erfolgt zeitgleich mit der Bekanntgabe der schriftlichen Abiturprüfungsergebnisse.

Die mündliche Prüfung wird als Kolloquium auf der Grundlage der schriftlichen Dokumentation abgehalten. Der Zeitpunkt des Kolloquiums wird in den Prüfungsplan der mündlichen Abiturprüfungen der Schule integriert und veröffentlicht. Das Kolloquium besteht aus zwei Teilen, denen zeitlich und bei der Bewertung das gleiche Gewicht zukommt. Es soll bei einem Prüfling 30 Minuten nicht überschreiten. Für den ersten Teil des Kolloquiums erhält der Prüfling maximal drei Aufgabenstellungen zum Inhalt der schriftlichen Arbeit. Nach einer 20-minütigen Vorbereitungszeit stellt der Prüfling kurz und schwerpunktmäßig die Arbeit vor und beantwortet die vorbereiteten Fragen zum Inhalt. Im zweiten Teil der Prüfung erfolgt ein Prüfungsgespräch zwischen dem Fachlehrer und dem Prüfling, in dem der Prüfer fachliche Fragen zur Arbeit stellt, die aber nicht Teil des Inhaltes der Arbeit sein dürfen. Das betrifft insbesondere die Auswahl der Herangehensweise bei der Beschaffung von Informationen, Hintergrundprobleme bei der Auswertung sowie Erkenntnisgewinne, die über den Inhalt und das Ziel der schriftlichen Arbeit hinaus gehen.

Für die Leistungen der schriftlichen Dokumentation und des Kolloquiums setzt der Fachprüfungsausschuss eine Gesamtnote im Verhältnis 1:1 fest.

Claudia Schultze

Oberstufenkoordinatorin (Klasse 11/12)

Fächer: Mathematik, Geografie

c.schultze@edu.gymnasiumgadebusch.de