Abiturprüfungen

KLASSENSTUFE 11/12

Abiturprüfungen

Die Wahl der Prüfungsfächer

Insgesamt müssen Schülerinnen und Schüler fünf Prüfungen ablegen, drei schriftliche und zwei mündliche.

Schriftliche Prüfungsfächer sind:

  • die beiden gewählten Leistungskursfächer (1. Und 2. Prüfungsfach) und
  •  ein Grundkursfach (3. Prüfungsfach)

Als schriftliches Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau (3. Prüfungsfach) können nur die Grundkursfächer Mathematik, Deutsch, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, ein weiteres Unterrichtsfach aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld sowie Latein gewählt werden.

Mündliche Prüfungen (4. und 5. Prüfungsfach) werden in zwei weiteren Grundkursfächern durchgeführt.

Das erste und zweite schriftliche Prüfungsfach wird mit der Wahl der Leistungskursfächer am Ende des ersten Schulhalbjahres der Einführungsphase verbindlich festgelegt.

Nach Vorliegen der Ergebnisse des dritten Halbjahres der Qualifikationsphase überprüft die Schule, ob die Schülerinnen und Schülern bis zum Ende des vierten Halbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung erreichen können. Ist dies der Fall, geben die Schülerinnen und Schülern ihre Wahl der weiteren Prüfungsfächer ab. Die Wahl aller Prüfungsfächer findet am Anfang des zweiten Halbjahres in der Klassenstufe 12 statt und ist verbindlich.

Unter den fünf Prüfungsfächern müssen folgende Unterrichtsfächer sein:

  • Deutsch,
  • Mathematik,
  • ein Unterrichtsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Geschichte und Politische Bildung, Geografie, Sozialkunde, Wirtschaft evangelische Religion oder Philosophie)
  • sowie eine Fremdsprache oder ein weiteres Unterrichtsfach aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld (Informatik, Biologie, Chemie oder Physik)

Sport kann am Gymnasium Gadebusch nicht als Prüfungsfach gewählt werden. Ebenso können alle Projektfächer und Fächer, die nur in Klassenstufe 11 belegt wurden, nicht als Prüfungsfach gewählt werden.

Zulassung zur Abiturprüfung

Am Ende des zweiten Halbjahres in der Klassenstufe 12 prüft die Prüfungskommission in

ihrer ersten Konferenz, ob alle Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung zugelassen werden können. Dies ist der Fall, wenn

  • die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen und
  • die für den Block I der Gesamtqualifikation festgesetzten Bedingungen erfüllt sind.

(Hinweis: Bei Halbjahresleistungen von null Punkten gilt das Fach als nicht belegt, Punkt eins ist nicht erfüllt. Das Halbjahr in diesem Fach müsste nachgeholt werden. Das wird am Gymnasium Gadebusch nur mit einer zufällig günstigen Konstellation des Kurssystems funktionieren; ein Rücktritt ist wahrscheinlich.)

Bei Schülerinnen und Schülern, die sich nicht zur Prüfung melden und keinen freiwilligen Rücktritt beantragen, nicht zugelassen sind oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktreten, gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden. Sie wiederholen die Jahrgangsstufe 12, insofern das möglich ist. Da Schulpflicht gilt, müssen sie dann sofort weiter die Klasse 11 besuchen. Zeitlich begründete Besonderheiten der Klasse 11, in diesem Zeitraum am Gymnasium Gadebusch die Studienfahrt oder das Betriebspraktikum, werden dann individuell geklärt.

Schriftliche Abiturprüfungen

Vorbemerkungen

Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres, in der Regel Anfang März, erstellt die Schulleitung den Abiturplan, der alle Termine der kommenden Monate rund um die schriftlichen und mündlichen Prüfungen enthält. Dieser ist auf der Internetseite der Schule einzusehen. Alle Beteiligten sind verpflichtet, sich regelmäßig im Serviceportal der Internetseite über die Abiturprüfungen zu informieren.

Die Prüfungstermine der schriftlichen Prüfungen werden von der obersten Schulbehörde festgesetzt und in den Plan übernommen; hierzu gehören auch die Termine für das notwendige Nachschreiben von Abiturarbeiten. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden vom Prüfungskommissionsvorsitzenden festgelegt.

Die schriftliche Abiturprüfung bezieht sich in allen Unterrichtsfächern auf Sachgebiete aus mehreren Halbjahren. Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen mit Erwartungshorizont werden von der obersten Schulbehörde zentral gestellt. Grundlage hierfür sind die Rahmenlehrpläne, Vorabhinweise sowie die Vorgaben der EPA bzw. die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz.

Ein Prüfling, der infolge Krankheit oder sonstiger, von ihm nicht zu vertretender Umstände an einem Prüfungsteil nicht teilnimmt, hat die Gründe unverzüglich (telefonisch) mitzuteilen und glaubhaft zu machen. Bei Erkrankung ist ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.

Über das Vorgehen im Krankheitsfall und weitere wichtige Dinge wie Täuschung oder Rücktritt werden die Prüflinge in der Regel im April vom Tutor aktenkundig belehrt.

Der Prüfungstag

Am Prüfungstag haben Schülerinnen und Schüler rechtzeitig (d.h. mindestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn) zu erscheinen. Nach der Anmeldung bei der entsprechenden Raumaufsicht stellen die Schülerinnen und Schüler ihre Tasche in den ausgewiesenen Kursraum und nehmen lediglich Schreibgeräte, zugelassene Hilfsmittel sowie Essen und Getränke mit zum Prüfungsplatz. Mobiltelefone und Smart Watches sind auszuschalten. Sie befinden sich in den Schülertaschen, die im Taschenraum abgestellt werden.

In jeder Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Deckblatt, in das die Personalien mit Angabe der Schule und der Korrektoren eingetragen werden. Für die Prüfungsarbeiten einschließlich der Konzepte werden von der Schule einheitlich gekennzeichnete Bögen bereitgestellt, die Verwendung anderer Bögen ist unzulässig. Die Seiten der Reinschrift sind fortlaufend zu nummerieren. Sämtliche Entwürfe sowie die Reinschrift sind mit dem Namen des Prüflings zu versehen.

Die Prüfung beginnt in der Regel um 8.00 Uhr. Der Beginn sowie das Ende der Prüfung werden minutengenau protokolliert und auf dem Flipchart bzw. an der Tafel vermerkt.

Während der Prüfung herrscht absolute Ruhe beim Arbeiten. Es werden keine Hilfsmittel weitergegeben; zugelassene Hilfsmittel sind vorher zu bereinigen (CAS Rechner u.ä.).

Der Prüfungsraum kann von den Prüflingen nur für kurze Zeit und einzeln zwecks Benutzung der Toiletten verlassen werden. Dies wird von der entsprechenden Raumaufsicht protokolliert und muss vom Prüfling unterschrieben werden. Das Schulgebäude ist während der Prüfung nicht zu verlassen. Es besteht während der Prüfung Rauchverbot.

Ist ein Prüfling fertig mit der Bearbeitung der Aufgaben, so legt er Aufgabenstellungen, Reinschrift und sämtliche Entwürfe in das Deckblatt hinein und gibt alles bei der entsprechenden Raumaufsicht ab. Nicht beschriebene Blätter werden gesondert abgegeben. Das individuelle Prüfungsende wird in der entsprechenden Tabelle der Aufsichtsmappe dokumentiert und vom Prüfling unterschrieben. Wer die Arbeit vorzeitig abgibt, hat das Schulgrundstück zu verlassen.

Bekanntgabe der Ergebnisse

Die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfungen erfolgt an einem im Abiturplan ausgewiesenen Termin. Das an diesem Tag ausgeteilte Formblatt enthält nicht nur die erreichten Prüfungsergebnisse, es dient auch zur Anmeldung für zusätzliche mündliche Prüfungen. Diese können verpflichtend (d.h. durch die Prüfungskommission verbindlich vorgegeben) oder freiwillig sein. Dieser Antrag ist bis zu einem vom Vorsitzenden der Prüfungskommission bestimmten Termin abzugeben.

In jedem Fall ist eine persönliche Beratung durch den Oberstufenkoordinator im Falle einer zusätzlichen mündlichen Prüfung empfehlenswert.

Mündliche Abiturprüfungen

Vorbemerkungen

Eine mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung und besteht aus zwei Teilen. Während des ersten Teils soll der Prüfling anhand seiner Aufzeichnungen zu einer vorgegebenen Aufgabe referieren und gegebenenfalls Zusatzfragen beantworten. Der zweite Teil der mündlichen Prüfung beinhaltet ein Prüfungsgespräch zu weiteren Schwerpunkten.

Prüfungsgegenstand sind die Lerninhalte der Qualifikationsphase. Ungeachtet einer prüfungsdidaktisch erforderlichen Schwerpunktbildung sind die Prüfungsaufgaben dem Prüfling vorher nicht bekannt. Absprachen über individuelle thematische Einschränkungen sind unzulässig, ebenso eine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung.

Die genauen Prüfungstermine für jeden einzelnen werden in der Regel eine Woche vor Beginn der mündlichen Prüfungen bekannt gegeben. Sie sind im Serviceportal der Internetseite der Schule einzusehen.

Es wird von jedem Prüfling erwartet, sich regelmäßig über mögliche Veränderungen zu informieren. Diese können auch sehr kurzfristig erfolgen.

Konsultationen

In Vorbereitung auf die mündliche Prüfung gibt der Prüfer noch vor den schriftlichen Prüfungen die inhaltlichen Schwerpunkte bekannt. Diese sind nicht schülerbezogen, enthalten keine konkreten Aufgaben- oder Fragestellungen und wurden zuvor durch den Fachbereich festgelegt.

Konsultationen finden in der Regel in den zwei Wochen vor den mündlichen Prüfungen in den Zeiten des Fachunterrichts statt. Der genaue Zeitrahmen ist dem Abiturplan zu entnehmen. Die Prüflinge sind angehalten, daran teilzunehmen, es besteht aber keine Teilnahmepflicht.

Der Prüfungstag

Am Tag der Prüfung erscheint der Prüfling frühestens zehn Minuten vor Beginn der jeweiligen Vorbereitungszeit im entsprechenden Flurbereich. Dort wartet er unter Vermeidung von Ruhestörung, bis er vom Prüfer aufgerufen und in den Prüfungsraum gebeten wird, wo er mitgebrachte Taschen abstellt. Mobiltelefone und Smart Watches sind grundsätzlich ausgeschaltet und befinden sich in der im Prüfungsraum abgelegten Tasche.

Nachdem der Prüfer dem Prüfling die Aufgabenstellungen des ersten Prüfungsteils übergeben hat, begleitet er diesen in den Vorbereitungsraum. Die Vorbereitungszeit beträgt in der Regel 20 Minuten. In dieser Zeit bearbeitet der Prüfling unter Aufsicht einer Lehrkraft die Aufgaben für den ersten Teil der mündlichen Prüfung. Dabei kann er sich Aufzeichnungen als Grundlage für seine Ausführungen machen. Sämtliche Arbeitsmaterialien werden von der Schule gestellt. Das Verlassen des Raumes durch den Prüfling während der Vorbereitungszeit ist untersagt.

Am Ende der Vorbereitungszeit wird der Prüfling vom Prüfer abgeholt und in den Prüfungsraum begleitet. Das sich nun anschließende Prüfungsgespräch wird hauptsächlich durch die prüfende Lehrkraft geführt und dauert in der Regel 20 Minuten.

Im ersten Teil der mündlichen Prüfung referiert der Prüfling anhand seiner Aufzeichnungen zu den vorgegebenen Aufgaben und beantwortet gegebenenfalls Zusatzfragen. Der zweite Teil beinhaltet ein Prüfungsgespräch zu weiteren Schwerpunkten. Beiden Teilen der mündlichen Prüfung kommt zeitlich und in der Bewertung das gleiche Gewicht zu.

Zeitnah nach der Prüfung verkündet der Prüfer im Beisein des Fachprüfungsleiters und des Protokollführers dem Prüfling das Prüfungsergebnis. Eine verbale Begründung des Prüfungsergebnisses erfolgt in der Regel nicht.

Unmittelbar nach Bekanntgabe des Ergebnisses verlässt der Prüfling den Prüfungsbereich, nach spätestens 15 Minuten das Schulgelände.

Berechnung des Abiturdurchschnitts (Gesamtqualifikation)

Der Abiturdurchschnitt ergibt sich aus der Addition bestimmter Halbjahresleistungen aller vier Halbjahre der Qualifikationsphase (Block I) sowie der fünf Prüfungsleistungen (Block II). Dabei gelten folgende Bedingungen:

Block I

Insgesamt werden 36 Halbjahresleistungen eingebracht, wobei folgende Leistungen verpflichtend einzubringen sind:

  • alle Halbjahresleistungen der fünf Prüfungsfächer (wobei die acht Halbjahresleistungen der beiden Leistungskursfächer doppelt gewertet werden)
  • alle vier Halbjahresleistungen der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Geschichte und Politische Bildung
  • alle vier Halbjahresleistungen in ein und derselben Fremdsprache sowie ein und derselben Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie oder Physik)
  • zwei Halbjahresleistungen aus Musik oder Kunst sowie aus Religion oder Philosophie

Halbjahresleistungen in Sport können, müssen aber nicht eingebracht werden. Wird jedoch mehr als eine Halbjahresleistung in Sport eingebracht, muss eine Individualsportart dabei sein (Leichtathletik, Fitness, Badminton oder Tischtennis).

Die Summe aller eingebrachten Halbjahresleistungen wird dann durch 44 geteilt und mit 40 multipliziert. Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte und dabei 29-mal mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein. Die Maximalpunktzahl liegt bei 600 Punkten.

Block II

Die erreichten Notenpunkte der fünf Prüfungen werden jeweils vervierfacht. Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte und maximal können 300 Punkte erreicht werden.

Dabei müssen in mindestens drei Fächern, darunter mindestens im ersten oder zweiten Prüfungsfach, je fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein.

Aus der Punktzahl des Gesamtergebnisses kann dann die Durchschnittsnote mit Hilfe einer Umrechnungstabelle ermittelt werden.

Fazit

Zwei Drittel des Abiturdurchschnittes ergeben sich aus den Halbjahresnoten, nur ein Drittel aus den Prüfungsergebnissen. Das Abitur beginnt also am ersten Tag der Klassenstufe 11!

Wurde die Abiturprüfung nicht bestanden, so kann die Klassenstufe 12 wiederholt werden, unabhängig davon, ob schon ein Rücktritt in Klasse 11 oder 12 erfolgte.

Claudia Schultze

Oberstufenkoordinatorin (Klasse 11/12)

Fächer: Mathematik, Geografie

c.schultze@edu.gymnasiumgadebusch.de