Fachhochschulreife

KLASSENSTUFE 11/12

Die Fachhochschulreife

Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist

Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums erreichen die Schülerinnen und Schüler, deren Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 einen Notendurchschnitt über alle Fächer von bis zu 3,9 oder besser aufweist, einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist.

Wer also die Schule in der Klassenstufe 11 oder 12 ohne den Erwerb

  • der Allgemeinen Hochschulreife oder
  • des schulischen Teils der Fachhochschulreife

verlässt, hat formal einen Abschluss, welcher der Mittleren Reife gleichwertig ist. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dann ein Abgangszeugnis. In diesem werden die bewerteten Fächer der Halbjahre in der Qualifikationsphase aufgeführt.

Fachhochschulreife

Frühestens am Ende der Klassenstufe 11 aber auch zu jedem Zeitpunkt in der Klassenstufe 12 kann man die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllen.
Schüler, die die Schule mit diesem Abschluss verlassen möchten, stellen dazu einen formlosen Antrag und geben diesen beim Oberstufenkoordinator ab.

Zur Ermittlung der Durchschnittsnote werden dann Halbjahresleistungen in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase wie folgt gewertet:

  • beide Halbjahresleistungen in zwei beliebigen Hauptfächern, wobei mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung erreicht werden müssen und mindestens in zwei Halbjahresleistungen mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erzielt worden sein müssen
  • elf weitere Halbjahresleistungen, wobei insgesamt mindestens 55 Punkten in einfacher Wertung erreicht werden müssen und mindestens in sieben dieser Leistungen mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein müssen

Unter allen anzurechnenden Halbjahresleistungen müssen jeweils zwei enthalten sein in

  • Deutsch
  • Mathematik
  • derselben Fremdsprache
  • demselben Unterrichtsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und
  • derselben Naturwissenschaft (Biologie, Physik oder Chemie).

Aus der Bewertung der anzurechnenden Leistungen wird eine Gesamtpunktzahl und unter Anwendung einer Umrechnungstabelle bzw. einer Formel eine Durchschnittsnote ermittelt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule die Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife sowie ein Abgangszeugnis.

Die Schülerinnen und Schülern sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Schüler unserer Schule.

Wenn die Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife vorliegt und die erforderliche praktische Ausbildung nachgewiesen wird, wird auf Antrag die Fachhochschulreife durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern zuerkannt.

Der entsprechende praktische Teil kann auf folgende Art und Weise erbracht werden:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder
  • ein einjähriges gelenktes Praktikum, wobei einem Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht gleichgestellt ist, oder
  • ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst sowie den Bundesfreiwilligendienst.

Abgeleistete Dienste von unter einem Jahr Dauer können auf die Dauer eines gelenkten Praktikums angerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie auf dem Bildungsserver MV.

Claudia Schultze

Oberstufenkoordinatorin (Klasse 11/12)

Fächer: Mathematik, Geografie

c.schultze@edu.gymnasiumgadebusch.de