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Wer die Schule in der Klassenstufe 11 oder 12 ohne den Erwerb
- der Allgemeinen Hochschulreife oder
- des schulischen Teils der Fachhochschulreife oder
- der Mittleren Reife
verlässt, hat formal nur einen Abschluss, welcher der Berufsreife entspricht. Dieser ist gleichwertig mit dem Abschluss nach der 9. Klasse. Der Schüler erhält dann ein Abgangszeugnis. In diesem werden die bewerteten Fächer der Halbjahre in der Qualifikationsphase aufgeführt sowie die letzten Zeugnisnoten der Fächer, die bis zur Klasse 10 unterrichtet, in Klasse 11 bzw. 12 aber nicht mehr belegt wurden.
Auch am Ende der Klassenstufe 11 kann man sich der zentralen Prüfung der Schüler, die nach der Klassenstufe 10 abgehen, unterziehen, um den Abschluss der Mittleren Reife zu erwerben.
Die Termine zur Anmeldung für eine solche Prüfung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Da diese Prüfung aber zum Ende des Schuljahres stattfindet und der Schüler bis dahin noch der Schulpflicht unterliegt, muss er bis zum Beginn der Prüfungen am Unterricht der Klassenstufe 11 teilnehmen.
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Die Abiturnote ergibt sich aus der Addition bestimmter Halbjahresleistungen aller vier Halbjahre der Qualifikationsphase (Block I) sowie der fünf Prüfungsleistungen (Block II). Dabei gelten folgende Bedingungen:
Block I
Insgesamt werden 36 Halbjahresleistungen eingebracht, wobei folgende Leistungen verpflichtend einzubringen sind:
- alle Halbjahresleistungen der fünf Prüfungsfächer (wobei die acht Halbjahresleistungen der ersten beiden Prüfungsfächer doppelt gewertet werden)
- alle Halbjahresleistungen der Fächer Deutsch, Mathematik, Geschichte und Politische Bildung sowie ein und derselben Fremdsprache
- alle Halbjahresleistungen aus ein und derselben Naturwissenschaft oder je zwei Halbjahresleistungen aus je zwei Naturwissenschaften (Hinweis: Informatik zählt nicht als Naturwissenschaft.)
- zwei Halbjahresleistungen aus Musik oder Kunst sowie aus Religion oder Philosophie
Halbjahresleistungen in Sport können, müssen aber nicht eingebracht werden. Wird jedoch mehr als eine Halbjahresleistung in Sport eingebracht, muss eine Individualsportart dabei sein (Leichtathletik, Fitness, Badminton oder Tischtennis).
Die Summe aller eingebrachten Halbjahresleistungen wird dann durch 44 geteilt und mit 40 multipliziert. Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte und dabei 29-mal mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein. Die Maximalpunktzahl liegt bei 600 Punkten.
Block II
Die erreichten Notenpunkte der fünf Prüfungen werden jeweils vervierfacht. Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte und maximal können 300 Punkte erreicht werden.
Dabei müssen in mindestens drei Fächern, darunter mindestens im ersten oder zweiten Prüfungsfach, je fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein.
Aus der Punktzahl des Gesamtergebnisses kann dann die Abiturnote mit Hilfe einer Umrechnungstabelle ermittelt werden.
Fazit
Zwei Drittel des Abiturdurchschnittes ergeben sich aus den Halbjahresnoten, nur ein Drittel aus den Prüfungsergebnissen.
Das Abitur beginnt also am ersten Tag der Klassenstufe 11!
Hat ein Schüler die Abiturprüfung nicht bestanden, so kann er die Klassenstufe 12 wiederholen; und zwar unabhängig davon, ob schon ein Rücktritt in Klasse 11 oder 12 erfolgte.
Als Hilfsmittel zur Berechung der Abiturnote stellt das Gymnasium Gadebusch
eine Exceltabelle (AbiRechner 1.0) zur Verfügung. Entsprechende Informationen sind hier zu finden.
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