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| Schulhandbuch - 5. Unterricht - 5.4 Überprüfung und Bewertung von Schülerleistungen |
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5.4 Überprüfung und Bewertung von Schülerleistungen Vorbemerkungen Bewertung von Leistung umfasst nicht nur die formelle Notengebung, sondern auch pädagogische Aspekte der Arbeit mit Lob und Kritik. Leistungsbewertung erfolgt je nach Art des Faches durch die Bewertung von schriftlichen, mündlichen und praktischen Lernerfolgskontrollen und weiterer unterrichtsbegleitender Aktivitäten der Schüler. Auch unbenotete verbale Einschätzungen durch den Lehrer oder durch Mitschüler sowie die verbale Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens stellen wesentliche Aspekte der Reflexion und Bewertung von Schülerleistungen dar. Bewertung von Leistung gipfelt schließlich in der formellen Notengebung durch Zeugnisse. Lernerfolgskontrollen Die im Ergebnis einer Lernerfolgskontrolle erreichte Leistung wird vom Fachlehrer in Form einer Note ausgedrückt und entsprechend zeitnah dokumentiert. Neben den Bewertungen durch Lernerfolgskontrollen können auch unterrichtsbegleitende Noten gegeben werden (siehe „Bewertung unterrichtsbegleitender Leistungen"). Pro Unterrichtshalbjahr werden in einstündigen Unterrichtsfächern in der Regel drei Noten, in mehrstündigen Fächern mindestens drei Noten erteilt. Die Anzahl der Klassenarbeitsnoten ist von dieser Regelung unberührt. Kürzere schriftliche Lernerfolgskontrollen, im Folgenden Tests genannt, werden in allen Fächern der Sekundarstufe I sowohl angekündigt als auch unangekündigt geschrieben. Die Entscheidung ob und wie weit im Voraus Tests angekündigt werden, obliegt allein dem unterrichtenden Fachlehrer. Grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung der deutschen Sprache in schriftlichen Lernerfolgskontrollen werden grundsätzlich ausgewiesen, finden jedoch keinen Eingang in die Bewertung. Eine Ausnahme bildet hierbei das Unterrichtsfach Deutsch. Betrugsversuche im Rahmen der Durchführung von Lernerfolgskontrollen werden in der Regel mit der Note „ungenügend" bewertet. In der Klassenstufe 7 ist für alle schriftlichen Lernerfolgskontrollen grundsätzlich eine Berichtigung anzufertigen. In den anderen Klassenstufen der Sekundarstufe I entscheidet der Fachlehrer über das Anfertigen einer Berichtigung. Die Berichtigung ist kein Bestandteil der Lernerfolgskontrolle, wird in der Regel nicht benotet und verbleibt beim Schüler. Die Wichtung der einzelnen Aufgabenteile einer Klassenarbeit sollte durch den Fachlehrer in der Aufgabenstellung ausgewiesen werden. Bei Klassenarbeiten erfolgt grundsätzlich eine Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten in Form einer Unterschrift. Über die Notwendigkeit des Unterschreibens von Tests durch die Erziehungsberechtigten entscheidet der Fachlehrer. Eine Ausnahme bildet die Klassenstufe 7. Dort werden grundsätzlich alle schriftlichen Lernerfolgskontrollen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben. Die Termine aller Klassenarbeiten der Sekundarstufe I werden halbjährlich in einem zentralen Klassenarbeitsplan erfasst. Die Anzahl und Dauer von Lernerfolgskontrollen in der Sekundarstufe I wird durch folgende Tabelle dokumentiert:
schulinterne Leistungsermittlungen Mit Hilfe von schulinternen Leistungsermittlungen kann der Kenntnisstand des Schülers in wichtigen Stoffgebieten festgestellt werden. Darüber hinaus liefern schulinterne Leistungsermittlungen Schülern, Lehrern und Eltern genaue Rückmeldungen über den erreichten Wissensstand des Schülers. Sie stellen das wesentliche Element zur internen Evaluation von Unterrichtsentwicklung dar. Schulinterne Leistungsermittlungen sind bewusst etwas schwieriger und mit einer relativ engen Zeitbemessung gestaltet, um gezielt auch Schüler finden zu können, für die eine individuelle Begabtenförderung sinnvoll ist. Schulinterne Leistungsermittlungen werden mit einer Prozentangabe (nach einem gesonderten Maßstab), einem verkürztem Worturteil und in der Regel mit einer sonstigen Note bewertet. Klassenstufe 7 Klassenstufen 8 bis 10 Der Inhalt der Leistungsermittlungen bezieht sich grundsätzlich auf den vermittelten Unterrichtsstoff des Vorjahres. Der Schüler ist über diese Tatsache bereits am Ende des vorhergehenden Schuljahres zu informieren. Die Leistungsermittlungen werden als sonstige Note bewertet. Die Aufgabenerstellung aller Leistungsermittlungen in den Klassenstufen 7 und 9 ist bis zum Ende des Schuljahres in Verantwortung des jeweiligen Fachbereichsleiters abzuschließen. Eine Auswertung der Leistungsermittlungen erfolgt im jeweiligen Fachbereich. Die Ergebnisse dieser Auswertung werden auf einem gesonderten Auswertungsbogen festgehalten und dem Koordinator der Sekundarstufe I mitgeteilt. Es können auch Leistungsermittlungen in anderen Fächern aller Klassenstufen durchgeführt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Fachbereich. Die Verfahrensweise entspricht prinzipiell den obigen Aussagen.
Der Schüler hat die Pflicht, Hausaufgaben vollständig und termingerecht anzufertigen. Nicht erbrachte Hausaufgaben, die durch den Fachlehrer bewertet werden sollten bzw. deren Möglichkeit einer Bewertung angekündigt wurde, können mit der Note „ungenügend" bewertet werden. Eine Benotung nicht angefertigter Hausaufgaben, bei denen keine Bewertung vorgesehen war, erfolgt grundsätzlich nicht. Das dreimalige Nichtanfertigen von Hausaufgaben wird durch den Fachlehrer reflektiert durch
Kontrolle und Bewertung der Hefterführung Bewertung schriftlich erbrachter Leistungen
Erläuterungen zu den verschiedenen Formen der Notengebung
In der Regel werden ganze Bewertungseinheiten vergeben. Die folgende Tabelle dokumentiert die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe:
Notengebung durch Prozentangabe In diesem Fall bewertet der Lehrer „prozentual", in welchem Umfang die Leistung erbracht worden ist. Die entsprechende Prozentangabe wird auf Grundlage der jeweiligen Bewertungstabelle (Sekundarstufe I oder II) in eine Note konvertiert und angegeben. Worturteile und Randbemerkungen In den Fremdsprachen werden in der gymnasialen Oberstufe die Bewertungen von Einzelaufgaben entsprechend dem Verfahren der Abiturprüfung vorgenommen. Bewertung unterrichtsbegleitender Leistungen
Schwerpunktsetzungen bei der Bewertung unterrichtsbegleitender Leistungen werden durch den Fachbereich geregelt. Für den Fremdsprachenbereich ist die Entwicklung der Sprachkompetenz der Schüler von zentraler Bedeutung.
Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens Bewertung im ersten Schulhalbjahr Der Klassenleiter ermittelt aus den Bewertungen der Fachlehrer die Gesamtbewertung des Schülers und trägt diese rechtzeitig zum Notenschlusstermin des ersten Halbjahres in die Notenliste ein. Der Bewertungsbogen ist für den Klassenleiter Vorbereitung und Grundlage für Eltern- und Schülergespräche. Bewertung zum Schuljahresende Der Klassenleiter ermittelt aus den Bewertungen der Fachlehrer die Gesamtbewertung des Schülers und trägt diese in die Notenliste ein. Alle Eintragungen sind rechtzeitig mindestens vier Wochen vor Schuljahresende vorzunehmen. Auf der Grundlage der vorgenommenen Bewertungen erstellt der Klassenleiter eine schriftliche Gesamteinschätzung mit differenzierten und erläuternden Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten. Abschließend berät und entscheidet die Zeugniskonferenz über die Bewertung und die Gesamteinschätzung. Auf den Jahresendzeugnissen der Klassenstufen 7 und 8 erscheint die Bewertung und eine Gesamteinschätzung zum Arbeits- und Sozialverhaltens. Bei Jahresendzeugnissen in den Jahrgangsstufen 9 und 10, Abgangs- Übergangs- und Abschlusszeugnissen erfolgt die Bewertung und die Gesamteinschätzung auf einem gesonderten Blatt. Die Bewertungsbögen unterliegen dem Datenschutz und gelten als Bestandteil der Schülerakte. |
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